Kartierung von Bio-Landwirt:innen

Kurzfassung

Das Ziel dieser Maßnahme ist es, den Beschaffer:innen einer öffentlichen Einrichtung (z. B. Schule, Kindergarten, Kita, etc.) die Beschaffung von Bio-Lebensmitteln zu erleichtern, indem eine Liste von lokalen Bio-Landwirt:innen und anderen Bio-Produzent:innen zur Verfügung gestellt wird. Dies ist besonders wichtig in Ländern ohne gut ausgebaute Lieferketten für ökologische Lebensmittel. Eine detaillierte Kontaktliste ist das Ergebnis einer intensiven Internetrecherche nach lokalen Bio-Produzent:innen, gefolgt von Anfragen bei der Bio-Zertifizierungsstelle und Telefonaten mit den Bio-Landwirt:innen.

Durch die Bereitstellung von Bio-Mahlzeiten in öffentlichen Einrichtungen wird die Nachfrage nach Bio-Produkten erhöht und ist daher mit den wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Vorteilen eines wachsenden Bio-Marktes verbunden.

Notwendige Schritte

  1. Legen Sie eine Liste an, in die Sie die Details der gefundenen Bauernhöfe und Erzeuger:innen eintragen: z. B. Name des Betriebs, Produkte, Standort, Entfernung zu Ihrer Einrichtung, Kontaktdaten, Interesse an Belieferungen der Einrichtung.
  2. Suchen Sie im Internet nach (einer Liste von) zertifizierten Bio-Betrieben in der Nähe (z. B. bis zu 50 km) Ihrer Einrichtung. Es wird vorgeschlagen, nur zertifizierte Betriebe auszuwählen, da auf diese Weise die Qualität der Lebensmittel sichergestellt ist. Notieren Sie alle verfügbaren Details.
  3. Prüfen Sie die Entfernungen zwischen den Biobetrieben und der öffentlichen Einrichtung auf einer Karte (z. B. mit Google Maps). Wählen Sie später z. B. die Erzeuger:innen aus, die Ihrer Einrichtung am nächsten liegen.
  4. Prüfen Sie die Produkte, die die einzelnen Biobetriebe vertreiben und wählen Sie die Betriebe aus, die Produkte anbieten, die für Ihre öffentliche Einrichtung von Interesse sind (z. B. Kartoffeln, Obst, Karotten usw.).
  5. Die resultierende Liste ist sehr allgemein gehalten und enthält in einigen Fällen keine Kontaktdaten der Landwirt:innen. Bei Betrieben ohne ausreichende Kontaktinformationen (z. B. Telefon, E-Mail) können Sie die Kontrollstellen für Bio-Betriebe um die notwendigen Daten bitten. Die Kontrollstellen sind für die Zertifizierung und Kontrolle der ökologischen Betriebe und Unternehmen zuständig. Einige von ihnen veröffentlichen die Adressen der Landwirt:innen im Internet und andere geben überhaupt keine Daten heraus, ohne dass hierfür entsprechende Formulare ausgefüllt werden müssen.
  6. Setzen Sie sich mit den am besten geeigneten Landwirt:innen (Auswahlkriterien: verfügbare Produkte, Entfernung) telefonisch in Verbindung und fragen Sie nach ihrem Interesse, die Einrichtung mit ökologischen Produkten zu beliefern.
  7. Sobald das Interesse der kartierten Erzeuger:innen geklärt ist, kann das Ausschreibungsverfahren für die Lieferung von ökologischen Erzeugnissen an die Einrichtung eingeleitet werden. Das bedeutet, dass nun alle vorgesehenen Schritte entsprechend der jeweils geltenden Vergabeverordnung durchgeführt werden (abhängig davon, ob es eine öffentliche Ausschreibung oder private Auftragsvergabe ist, wie hoch der Auftragswert ist, etc.).

Zu beachten

  • Die Internetrecherche nimmt viel Zeit in Anspruch.
  • Damit nicht jede öffentliche Einrichtung diese Prozedur durchführen muss, wäre es sinnvoll, eine Liste von Öko-Erzeuger:innen zentral bereitzustellen sowie möglicherweise eine Online-Karte zu veröffentlichen. Dies könnte auch das Angebot eines ökologischen Erzeugerverbandes sein, um für seine Mitglieder zu werben.
  • Im Umgang mit Landwirt:innen und anderen Erzeuger:innen ist viel Geduld erforderlich, da sie in der Regel sehr beschäftigt sind. Die beste Zeit für Gespräche mit Landwirt:innen ist im Winter (November bis Februar).

Haftungsausschluß

Die Informationen auf dieser Seite über die Nutzung der Maßnahme "Kartierung von Bio-Landwirt:innen" dienen lediglich als allgemeiner Leitfaden und ersetzen nicht die Prüfung der jeweiligen vergaberechtlichen Vorschriften durch die oder den Nutzer:in. Wir haben die Inhalte nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt, übernehmen jedoch keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit. Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass die oder der Nutzer:in die geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen im jeweiligen Land überprüft.

Fügen Sie diese Maßnahme zu Ihrer Sammlung hinzu

Sie können diese Maßnahme zu Ihrer Sammlung hinzufügen. Sie können dann eine PDF-Datei mit allen Werkzeugen in Ihrer Sammlung herunterladen, die Sie ausdrucken oder mit anderen teilen können.

Diese Maßnahme ist Teil Ihrer Sammlung

Sie können eine PDF-Datei mit allen Maßnahmen in Ihrer Sammlung herunterladen, die Sie ausdrucken oder mit anderen teilen können.

Es gibt noch keine Maßnahmen in Ihrer Sammlung. There is currently one tool in your collection. Derzeit befinden sich Maßnahmen in Ihrer Sammlung.

Sie haben 0 Maßnahmen in Ihrer Sammlung.
Klicken Sie hier, um Ihre Sammlung zu verwalten und herunterzuladen.

Verwalten Sie Ihre Sammlung

Derzeit befinden sich 0 Maßnahmen in Ihrer Sammlung. Sie können Maßnahmen aus Ihrer Sammlung entfernen oder Ihre Sammlung als PDF-Dokument herunterladen, um sie auszudrucken und weiterzugeben.

herunterladen