Notwendige Schritte
- Die Einrichtung eines Schulernährungsrates beginnt damit, alle relevanten Akteure zu einem ersten Treffen einzuladen. Hierzu zählen neben der Vertretung der Schulleitung, des Lehrpersonals, der Kantinenleitung und der Küchenfachkräfte, den Jugendlichen und ihrer Eltern auch z. B. Gesundheitsbeauftragte oder medizinisches Personal.
- Ein erster Arbeitsschritt kann eine Situationsanalyse sein: die aktuellen Ernährungsempfehlungen, die Qualität und Herkunft der eingesetzten Lebensmittel, den Anteil an Bio-Lebensmitteln, Speisepläne für mehrere Wochen (mindestens zwei Wochen).
- Eine weitere mögliche Tätigkeit ist der Abgleich der Qualität und Quantität der angebotenen Mahlzeiten anhand von Standards und die Erhebung der Zufriedenheit der Kund:innen.
- Der Ernährungsrat kann über Verbesserungsmaßnahmen bei der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung verhandeln und als Plattform für die vielen Akteur:innen der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung fungieren.
- Das Gremium kann weitere Informationen zu verschiedenen Aspekten der öffentlichen Gemeinschaftsverpflegung sammeln, auswerten und veröffentlichen.
Durch die Zusammenarbeit von zivilgesellschaftlichen Akteur:innen mit Vertretenden öffentlicher und privater Einrichtungen zur Sicherung der Qualität öffentlicher Mahlzeiten kann der Ernährungsrat Impulse für eine nachhaltige Entwicklung in der öffentlichen Beschaffung und Gemeinschaftsverpflegung geben.
Zu beachten
- Hohe Erwartungen können kurzfristig nicht immer erfüllt werden. Es ist ratsam, schrittweise vorzugehen und kurz- und mittelfristige Verbesserungen umzusetzen.
- Bei zu großen Meinungsverschiedenheiten werden Kompromisse erforderlich.
- Innovationen können durch eine verstärkte Zusammenarbeit entstehen.