Beschaffungskriterien zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen

Kurzfassung

Diese Maßnahme beschreibt Beschaffungskriterien für Verpflegungsdienstleistungen, die von der Beschaffungsstellen in die ausschreibung integriert werden können. Die Bieter:innen werden dadurch dazu motiviert, Maßnahmen zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen zu ergreifen. Sie enthält Mindestkriterien für die technische Spezifikation und Zuschlagskriterien, die auf den EU-Kriterien für eine umweltorientierte öffentliche Beschaffung (GPP) basieren. Diese Kriterien zielen auf die Menüplanung, die Bewusstseinsbildung, die Umverteilung von überschüssigen Lebensmitteln und die Sammlung von Lebensmittelabfällen. Die Umsetzung unterstützt u. a. die EU-Politik in den Bereichen Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft und "Vom Hof auf den Tisch".

Notwendige Schritte

Bei der Ausarbeitung der Ausschreibung kann die Beschaffungsstelle die folgenden Kriterien einbeziehen, um die Reduzierung von Lebensmittelabfällen zu fördern. Es ist möglich, Mindestankrierien oder Zuschlagskriterien zu wählen und sie einzeln oder in Kombination zu verwenden (die Zahlenwerte in den Kriterien sind Vorschläge und können je nach den spezifischen Regeln, Bedürfnissen und Bedingungen der Beschaffungsstelle geändert werden):

Technische Spezifikation (Mindestkriterien)

  • 70 % der warmen Mahlzeiten müssen bis zum Ende des Schultages auf dem Speiseplan stehen. Erläuterung: Die technische Spezifikation der Verpflegungsdienstleistung kann die Anzahl der Speisenauswahl auf dem Tagesmenü einschränken und es ermöglichen, dass am Ende des Tages weniger Menüoptionen zur Verfügung stehen.
  • Mindestens eine Beilage (von zwei oder drei) muss bis zum Ende des Schultages aufbewahrt werden. Bemerkung: Diese Vorschrift kann in Kombination mit dem vorhergehenden Kriterium oder separat angewendet werden.
  • Salatzutaten, Samen, Nüsse und Salatdressing sind getrennt zu servieren. Erläuterung: Eine getrennte Ausgabe ermöglicht es, bestimmte Salatzutaten in den Gerichten am nächsten Tag zu verwenden, sofern die Anforderungen an die Lagertemperatur und die Lagerzeit eingehalten werden.
  • Geringfügige Änderungen in letzter Minute, die weniger als drei Tage vor dem Servieren der Speisen vorgenommen werden, z. B. 5-10 % der Speisen auf der Tageskarte, sind zulässig. Erläuterung: Flexibilität trägt dazu bei, die Lebensmittelverschwendung zu verringern und die auf dem Markt erhältlichen Lebensmittel besser zu nutzen. Wenn z. B. noch Pflaumen vom Vortag übrig sind, können diese am nächsten Tag anstelle der Karotten auf dem Speiseplan stehen. Oder bieten Sie die übrig gebliebene Suppe am nächsten Tag zusätzlich zu den anderen Mahlzeiten an.
  • Der Verpflegungsdienst muss Bioabfälle in der Schulkantine und in der Küche getrennt sammeln. Hierfür sind in der Kantine für Schüler:innen und Schulpersonal getrennt gekennzeichnete Abfallbehälter für Lebensmittelabfälle aufzustellen.Hinweis: Dieses Kriterium kann mit der Trennung anderer Abfallarten wie Glas, Papier/Karton, Verpackungen und gemischten Abfällen kombiniert werden.

Zuschlagskriterien (für die Vergabe anteiliger Zusatzpunkte)

  • Angebote, bei denen der Verpflegungsdienst zusammen mit der Schule Sensibilisierungsmaßnahmen zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen organisiert. Der Bietende muss solche Aktivitäten beschreiben. Hinweis: Niedrigere Punktzahlen können für Informationsverbreitungsaktivitäten vergeben werden. Höhere Punktzahlen können für die aktive Einbeziehung von Schüler:innen vergeben werden, z. B. Messung der Abfallmenge, Kochen mit Kindern, Wettbewerb zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen mit einem Preis.
  • Ausschreibungen, bei denen der Cateringdienst eine Vereinbarung mit einer Tafel oder einer anderen Wohltätigkeitsorganisationen eingeht, um die überschüssigen Lebensmittel zu spenden, oder andere Optionen zur Umverteilung der überschüssigen Lebensmittel anbietet.

Weitere Informationen

Haftungsausschluß

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